Preise: Bei der Preisgestaltung lehne ich mich an die Vorschriften des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG) an. Gerne erstelle ich Ihnen ein kostenfreies, individuell auf Ihre Anfrage abgestimmtes Preisangebot. Übersetzungen:  Die Übersetzungen werden nach Zeilen abgerechnet, wobei eine Zeile nach DIN 2345 aus 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen besteht. Die Preise sind individuell und variieren nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad des Textes und der Eilbedürftigkeit. Konsekutivdolmetschen:  Das Dolmetscherhonorar wird nach Tages- oder Stundensätzen berechnet. Simultandolmetschen:  Das Dolmetscherhonorar wird nach Tagessatz berechnet.