Preise:
Bei der Preisgestaltung lehne ich mich an die Vorschriften des Gesetzes über die
Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie
Übersetzerinnen und Übersetzern
(Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG) an.
Gerne erstelle ich Ihnen ein kostenfreies, individuell auf Ihre Anfrage
abgestimmtes Preisangebot.
Übersetzungen:
Die Übersetzungen werden nach Zeilen
abgerechnet, wobei eine Zeile nach DIN 2345
aus 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen
besteht. Die Preise sind individuell und variieren
nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad des
Textes und der Eilbedürftigkeit.
Konsekutivdolmetschen:
Das Dolmetscherhonorar wird nach Tages- oder
Stundensätzen berechnet.
Simultandolmetschen:
Das Dolmetscherhonorar wird nach Tagessatz
berechnet.